Zuwendungsbestätigung / Spendenquittung

Vielen Dank für Ihre Unterstützung in der Form eine Geld- oder Sachspende!

Spenden von der Steuer absetzen. Das müssen Sie beachten:

Spenden an das Buddhistische Kloster Bodhi Vihara sind gemäß § 10 b Abs. 1 EStG steuerlich abzugsfähig.

Bei regelmäßigen Spenden (z.B. monatlich per Dauerauftrag als Klosterunterstützer) oder größeren Einzelspenden senden wir Ihnen automatisch jeweils im Februar des Folgejahres eine Zuwendungsbestätigung zu, sofern uns Ihre Anschrift vorliegt.

Bei Einzelspenden unter 200 Euro reicht der vereinachte Spendennachweis

Vereinfachter Spendennachweis ohne Zuwendungsbestätigung

Spenden bis zu 200,- Euro können ohne amtliche Zuwendungsbestätigung mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung beim Finanzamt eingereicht werden.

Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 200,- Euro (§ 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV) ist zusätzlich der Freistellungstext unseres Klosters vorzulegen.

Hierfür können Sie den Einzahlungsbeleg des Überweisungsträgers Ihrer Spende verwenden oder den Vordruck für den Vereinfachten Spendennachweis downloaden.

Bitte beachten Sie: Für PayPal-Spenden ist ein vereinfachter Spendennachweis – auch für Spenden unter 200,- Euro – nicht möglich. Spender, die per PayPal spenden, benötigen eine Zuwendungsbestätigung. Bitte fordern Sie diese bei uns per E-Mail unter spenden@bodhi-vihara.org oder telefonisch unter 08161-8627310 an.

Sie haben nicht Geld sondern Sachspenden geleistet:

Gerne stellen wir Ihnen bei Einreichung einer Kopie des Kaufbeleges für Ihre Sachspende, z.B. Lebensmittel, Bücher, Einrichtungsgegenstände, Fahrkarten, Briefmarken etc. eine Sachspendenquittung aus. Wir akzeptieren auch Eigenbelege, z.B. beim geschätzen Wert eines gebrauchten Gegenstandes, den Sie gespendet haben. Bitte melden Sie sich hierfür bei uns.

Sie haben Ihre Zuwendungsbestätigung für das vergangene Jahr noch nicht erhalten?

Für das Jahr Vorjahr versenden wir automatisch die Zuwendungsbestätigungen ab Anfang Februar des Folgejahres. Falls Sie Ihre Zuwendungsbestätigungen für das letzte Jahr noch nicht erhalten haben, teilen Sie uns dies bitte mit.

Ihre Adresse hat sich geändert?

Wenn Sie nach dem 01.01. umgezogen sein sollten, ist die Zuwendungsbestätigung auch mit der alten Adresse gültig. Sollte eine Änderung notwendig sein, senden Sie uns bitte die Zuwendungsbestätigung mit der falschen Adresse und den nötigen Angaben zurück. Wir ändern Ihre Adresse und senden Ihnen die korrigierte Zuwendungsbestätigung zu. Unsere Postanschrift lautet: Buddhistisches Kloster, Domberg 10, 85354 Freising