Vereinfachter Spendennachweis ohne Zuwendungsbestätigung
Spenden bis zu 300,- Euro können ohne amtliche Zuwendungsbestätigung („Spendenquittung“) mit dem Einzahlungsbeleg / dem Kontoauszug der Überweisung beim Finanzamt eingereicht werden. Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 300,- Euro (§ 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV) ist zusätzlich der Freistellungstext unseres Klosters vorzulegen. Download: hier
Bitte beachten Sie: Auch für PayPal-Spenden ist ein vereinfachter Spendennachweis für Spenden unter 300,- Euro möglich. Spenden darüber benötigen eine Zuwendungsbestätigung. Bitte fordern Sie diese bei uns per E-Mail unter kloster@bodhi-vihara.org oder telefonisch unter 08161-8627310 an.