Arogya Sangha-​​Gesundheitsfond

Die Mitglieder des vom Buddha ge­stif­te­ten Ordens sind auf vier Arten der Unter­stüt­zung (paccaya) an­ge­wie­sen:

  1. Essen
  2. Kleidung
  3. Wohnstätte und
  4. Medizin.

Hierbei besteht die Unterstützung mit Medizin (bhesajja) in Ländern wie Deutsch­land heut­zutage neben der di­rek­ten Gabe von nicht­ver­schrei­bungs­pflich­ti­gen Heil­mit­teln wie Tees, Sal­ben oder Tablet­ten haupt­säch­lich in der Über­nahme der Kran­ken­kas­sen­ko­sten und Ge­bühren wie bei­spiels­wei­se der Re­zept­ge­bühr oder der Quar­tals­ge­bühr. Hier­zu kommt die seit 2006 in Deutschland ge­setz­lich vor­ge­schrie­bene Kran­ken­pflicht­ver­siche­rung. So­mit kann ein Aus­wei­chen auf eine rein kosten­freie Be­hand­lung bei Ärzten, die Ordens­mit­glieder un­ent­gelt­lich be­han­deln, nicht mehr eine Ver­sicherung um­gehen. Schwere Fälle von Krank­heit, die eine Operation oder kosten­inten­sive Be­hand­lung er­for­dern, sind ohne Kran­ken­ver­siche­rungs­schutz selbst für gut­situ­ierte Unter­stützer kaum mehr zu be­strei­ten. Daher ist eine Kran­ken­ver­siche­rung für Ordens­mit­glieder eine drin­gen­de Not­wendig­keit zum Schutz der Ge­sund­heit und des Wohlbefindens.

Aus unserem Gefühl der Sorge und der Verantwortung für den Erhalt und die Förde­rung des Sangha der aus dem Hause in die Hauslosigkeit gegangenen Lehr­nach­folger haben wir uns ent­schlos­sen, die Proble­matik der Kran­ken­ver­siche­rung zu lösen, indem wir einen Ge­sund­heits­fond gründen. Ziel dieses Ge­sund­heits­fonds ist es, die Kranken­ver­siche­rungs­kosten sowie die Kosten aller medi­zinisch not­wendigen Be­hand­lung­en für Mitglieder des buddhi­sti­schen Ordens in Deutsch­land aber auch von Nicht­ordi­nierten, die als Brahmacārī ge­treu den ur­sprüng­lichen Übungs­an­weisun­gen des Erwachten leben, zu bestreiten.

Hierfür werden Spenden gesammelt und zweckgebunden für den Gesundheitsfond verwendet.

Weiterhin führt der Gesundheitsfond eine Liste von Ärzten, Heilpraktikern und Angehörigen anderer Heil­be­rufe, die un­ent­geltlich be­handeln oder Zu­satz­leistun­gen an­bieten, z.B. Zahn­füllun­gen, Medi­ka­mente oder Ver­zicht auf Ge­bühren. Der Ge­sund­heitsf­ond ist für die­jeni­gen Per­sonen ge­dacht, die ander­weitig noch nicht bereits durch einen Verein, eine Stiftung oder ähnliche Formen der Hilfe­stellung unter­stützt werden. Er widmet sich somit den­jeni­gen ernst­haften Lehr­nach­folgern, die aufgrund solcher Hindernisse einen solchen Lebens­wandel nicht führen könnten.

Der Sangha-​​Gesundheitsfond unterstützt folgende Personen:

  1. Mönche mit den Ordinationsformen: Bhikkhu und Sāmanera
  2. Nonnen mit den Ordinationsformen: Sāmanerī, Sīladhāra, Sīlashin, Mae Chee
  3. Laien mit der Lebensform: Brahmacārī (5 oder 8 Regeln + Brahmacariya)
    z.B: Anwärter und Anwärterinnen für die Ordination, Klostermitbewohner (Ārāmika)

Dem Vinaya entsprechend wird der Anspruch auf Unter­stützung nach dem Ordens­alter und der Stell­ung in der buddhi­sti­schen Gemeinschaft bestimmt.

Eine Förderung von Mönchen und Nonnen aus anderen, nicht dem Dhamma-​​Vinaya gemäß leben­den und lernen­den Spät­formen des Buddhis­mus ist nicht vor­ge­sehen. Sie können je­doch nach Ab­wägung der Um­stände und nach frei­em Er­mes­sen unter­stützt werden, so­fern aus­rei­chend Mittel hier­für vor­handen sind.

Eine Förderung von nichtbuddhistischen Asketen (Samana) ist nicht vorgesehen. Sie können nur in Aus­nahme­fällen nach Ab­wägung der Um­stände und nach frei­em Er­mes­sen unter­stützt werden, so­fern aus­rei­chend Mittel hier­für vor­handen sind.

Weitere Details finden sich auf dem Informationsblatt für Ärzte, Heilpraktiker und Angehörige anderer Heil­berufe, welches vom Ge­sund­heits­fond her­aus­ge­ge­ben wird.

Anmerkungen:

  • Der Gesundheitsfond ist ein Projekt des Buddhistischen Kloster Freising e.V. und wird von der Ge­meinde unter Be­ratung der Kloster­leitung organi­siert. Er be­findet sich gegen­wärtig noch in der Gründung und kann in Zukunft auch eine eigenständige Rechts­form wählen.
  • Der Gesundheitsfond ist eine rein private Form der Unter­stüt­zung auf der Basis "Freunde helfen Freunden" und Aus­druck des selbst­losen und die­nen­den Gebens sowie des Ver­trau­ens und der Ver­ehrung von Buddha, Dhamma und Sangha.
  • Ein Rechtsanspruch auf Unterstützung besteht grundsätzlich nicht.
  • Als Spendenkonto wird das Vereinskonto verwendet. Als Verwendungszweck muß „Arogya Sangha-​​Gesundheitsfond“ angegeben werden.

Spendenkonto „Arogya Sangha-​​Gesundheitsfond“

Kontoinhaber: Buddhistisches Kloster Freising e.V.
Konto-​​Nr.: 1202191
Bankleitzahl: 700 310 00
Name der Bank: Bankhaus Ludwig Sperrer
Verwendungszweck: Arogya Sangha-​​Gesundheitsfond

IBAN: DE 40 70031000 0001209394
BIC/​Swift: BHLSDEM1
Bankhaus Ludwig Sperrer, Marienplatz 5 – 6, 85354 Freising, Germany

Anschrift und Kontakt
Arogya Sangha-​​Gesundheitsfond
Buddhistisches Kloster Freising
Domberg 10
85354 Freising
Tel: 08161 – 8627310
Fax: 08161 – 8627312
arogya@bodhi-vihara.org

PDF: Arogya Sangha-​​Gesundheistsfond

อโรคยา  กองทุนสงเคราะห์สุขภาพพระสงฆ์

僧伽醫護基金

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