
Die Mitglieder des vom Buddha gestifteten Ordens sind auf vier Arten der Unterstützung (paccaya) angewiesen:
- Essen
- Kleidung
- Wohnstätte und
- Medizin.
Hierbei besteht die Unterstützung mit Medizin (bhesajja) in Ländern wie Deutschland heutzutage neben der direkten Gabe von nichtverschreibungspflichtigen Heilmitteln wie Tees, Salben oder Tabletten hauptsächlich in der Übernahme der Krankenkassenkosten und Gebühren wie beispielsweise der Rezeptgebühr oder der Quartalsgebühr. Hierzu kommt die seit 2006 in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene Krankenpflichtversicherung. Somit kann ein Ausweichen auf eine rein kostenfreie Behandlung bei Ärzten, die Ordensmitglieder unentgeltlich behandeln, nicht mehr eine Versicherung umgehen. Schwere Fälle von Krankheit, die eine Operation oder kostenintensive Behandlung erfordern, sind ohne Krankenversicherungsschutz selbst für gutsituierte Unterstützer kaum mehr zu bestreiten. Daher ist eine Krankenversicherung für Ordensmitglieder eine dringende Notwendigkeit zum Schutz der Gesundheit und des Wohlbefindens.
Aus unserem Gefühl der Sorge und der Verantwortung für den Erhalt und die Förderung des Sangha der aus dem Hause in die Hauslosigkeit gegangenen Lehrnachfolger haben wir uns entschlossen, die Problematik der Krankenversicherung zu lösen, indem wir einen Gesundheitsfond gründen. Ziel dieses Gesundheitsfonds ist es, die Krankenversicherungskosten sowie die Kosten aller medizinisch notwendigen Behandlungen für Mitglieder des buddhistischen Ordens in Deutschland aber auch von Nichtordinierten, die als Brahmacārī getreu den ursprünglichen Übungsanweisungen des Erwachten leben, zu bestreiten.
Hierfür werden Spenden gesammelt und zweckgebunden für den Gesundheitsfond verwendet.
Weiterhin führt der Gesundheitsfond eine Liste von Ärzten, Heilpraktikern und Angehörigen anderer Heilberufe, die unentgeltlich behandeln oder Zusatzleistungen anbieten, z.B. Zahnfüllungen, Medikamente oder Verzicht auf Gebühren. Der Gesundheitsfond ist für diejenigen Personen gedacht, die anderweitig noch nicht bereits durch einen Verein, eine Stiftung oder ähnliche Formen der Hilfestellung unterstützt werden. Er widmet sich somit denjenigen ernsthaften Lehrnachfolgern, die aufgrund solcher Hindernisse einen solchen Lebenswandel nicht führen könnten.
Der Sangha-Gesundheitsfond unterstützt folgende Personen:
- Mönche mit den Ordinationsformen: Bhikkhu und Sāmanera
- Nonnen mit den Ordinationsformen: Sāmanerī, Sīladhāra, Sīlashin, Mae Chee
- Laien mit der Lebensform: Brahmacārī (5 oder 8 Regeln + Brahmacariya)
z.B: Anwärter und Anwärterinnen für die Ordination, Klostermitbewohner (Ārāmika)
Dem Vinaya entsprechend wird der Anspruch auf Unterstützung nach dem Ordensalter und der Stellung in der buddhistischen Gemeinschaft bestimmt.
Eine Förderung von Mönchen und Nonnen aus anderen, nicht dem Dhamma-Vinaya gemäß lebenden und lernenden Spätformen des Buddhismus ist nicht vorgesehen. Sie können jedoch nach Abwägung der Umstände und nach freiem Ermessen unterstützt werden, sofern ausreichend Mittel hierfür vorhanden sind.
Eine Förderung von nichtbuddhistischen Asketen (Samana) ist nicht vorgesehen. Sie können nur in Ausnahmefällen nach Abwägung der Umstände und nach freiem Ermessen unterstützt werden, sofern ausreichend Mittel hierfür vorhanden sind.
Weitere Details finden sich auf dem Informationsblatt für Ärzte, Heilpraktiker und Angehörige anderer Heilberufe, welches vom Gesundheitsfond herausgegeben wird.
Anmerkungen:
- Der Gesundheitsfond ist ein Projekt des Buddhistischen Kloster Freising e.V. und wird von der Gemeinde unter Beratung der Klosterleitung organisiert. Er befindet sich gegenwärtig noch in der Gründung und kann in Zukunft auch eine eigenständige Rechtsform wählen.
- Der Gesundheitsfond ist eine rein private Form der Unterstützung auf der Basis "Freunde helfen Freunden" und Ausdruck des selbstlosen und dienenden Gebens sowie des Vertrauens und der Verehrung von Buddha, Dhamma und Sangha.
- Ein Rechtsanspruch auf Unterstützung besteht grundsätzlich nicht.
- Als Spendenkonto wird das Vereinskonto verwendet. Als Verwendungszweck muß „Arogya Sangha-Gesundheitsfond“ angegeben werden.
Spendenkonto „Arogya Sangha-Gesundheitsfond“
Kontoinhaber: Buddhistisches Kloster Freising e.V.
Konto-Nr.: 1202191
Bankleitzahl: 700 310 00
Name der Bank: Bankhaus Ludwig Sperrer
Verwendungszweck: Arogya Sangha-Gesundheitsfond
IBAN: DE 40 70031000 0001209394
BIC/Swift: BHLSDEM1
Bankhaus Ludwig Sperrer, Marienplatz 5 – 6, 85354 Freising, Germany
Anschrift und Kontakt
Arogya Sangha-Gesundheitsfond
Buddhistisches Kloster Freising
Domberg 10
85354 Freising
Tel: 08161 – 8627310
Fax: 08161 – 8627312
arogya@bodhi-vihara.org
PDF: Arogya Sangha-Gesundheistsfond
อโรคยา กองทุนสงเคราะห์สุขภาพพระสงฆ์
僧伽醫護基金
Sangha Health Fund